Nutzungsbedingungen

  1. Allgemeines

    1. Anbieter

      Die regionale Spendenplattform der Stadtsparkasse für Düsseldorf und Monheim wird von der Stadtsparkasse Düsseldorf (nachfolgend „Sparkasse“) betrieben.

      Die Sparkasse stellt die technische Möglichkeit zur Nutzung der Plattform bereit. Das Angebot der Sparkasse ist unentgeltlich. Eigene Kosten im Rahmen der Teilnahme trägt jeder Antragsteller.

      Mit der Registrierung auf der Spendenplattform erklären sich die Vereine und Organisationen mit den hier beschriebenen Nutzungsbedingungen vollumfänglich einverstanden.
    2. Sparkasse und gesellschaftliches Engagement

      Die Sparkasse ist seit 1825 eng mit der Region Düsseldorf und seit der Fusion im Jahr 2002 auch mit Monheim am Rhein verbunden. Die Sparkasse setzt sich stark für das Gemeinwohl ein und unterstützt dabei diverse Institutionen aus den verschiedensten Bereichen, wie Wohlfahrt, Brauchtum, Sport, Kunst und Kultur sowie Wissenschaft und Bildung.
    3. Ziel der Spendenplattform

      Die Spendenplattform wird bereitgestellt, damit Organisationen aus Düsseldorf und Monheim am Rhein online bei der Sparkasse Förderanträge für ihre Projekte einreichen können.
  2. Teilnahmebedingungen

    1. Zuwendungsempfänger

      Antragsteller, also Nutzer der Plattform, können nur gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sein, die ihren Sitz in Düsseldorf oder Monheim am Rhein haben. Sie sind im Besitz eines aktuellen Freistellungsbescheides oder sind anderweitig berechtigt, eine Zuwendungsbestätigung auszustellen.
    2. Förderkriterien für alle Zuwendungen

      • Das geplante Projekt muss in Düsseldorf oder in Monheim am Rhein umgesetzt werden.
      • Es werden keine Projekte unterstützt, die dem Ansehen der Sparkasse schaden.
      • Die Sparkasse hat das Recht, Projekte ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
      • Die Erstellung der Anträge liegt in der Verantwortung der jeweiligen Antragsteller. Die Sparkasse behält sich vor, Anträge mit falschen oder ungenauen Informationen zurückzuweisen.
      • Die Auszahlung der Zuwendungen erfolgen zweckgebunden, d. h. die ausgezahlten Mittel dürfen nur für das beantragte Projekt verwendet werden.
    3. Ausschlusskriterien für alle Zuwendungen

      • Privatpersonen
      • Parteien
      • Kommerzielle Einrichtungen / Veranstaltungen
    4. Förderkriterien für den PS-Zweckertrag

      • Es werden nur konkrete Anschaffungen und Investitionen gefördert.
      • Dienstleisterkosten (z. B. Honorarkosten) oder Veranstaltungen oder Druckkosten (z. B. Chroniken, Kataloge, Publikationen) werden nicht begünstigt.
      • Die antragstellende, gemeinnützige Organisation muss ein Girokonto bei der Sparkasse unterhalten.
      • Nach Erhalt der Mittel aus dem PS-Zweckertrag verpflichtet sich der Antragsteller, innerhalb von 2 Wochen nach Zusage eine Zuwendungsbestätigung (Reinertragsnachweis) einzureichen.
      • Ein Rechtsanspruch auf Berücksichtigung beim PS-Zweckertrag besteht nicht.
    5. Registrierungen

      Im ersten Schritt muss sich jede Institution einmalig auf der Spendenplattform komplett registrieren. Erst danach kann ein konkretes Projekt und zukünftig weitere Projekte eingestellt werden.

      Der Antragsteller/Administrator versichert mit der Registrierung, dass er hierzu als Vorstand berechtigt ist bzw. vom Vorstand entsprechend ermächtigt wurde. Er versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen, erfolgen.

      Auf der Registrierungsstrecke sind alle Pflichtfelder auszufüllen. Es ist verpflichtend, den Freistellungsbescheid bzw. die Anlage 1 zum Körperschaftsteuerbescheid bzw. den Bescheid nach §60a Abs.1 AO hochzuladen.

      Mit Einreichung der Unterlagen bestätigt der Antragsteller, dass er über alle Rechte an Texten und ggfs. eingereichten Bildern verfügt, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist und die Veröffentlichung nicht Rechte Dritter verletzt. Sind auf dem Foto Personen dargestellt, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild veröffentlicht wird. Der Antragsteller wird dies auf Wunsch schriftlich versichern bzw. Einwilligungserklärungen nachreichen.
    6. Nutzungsrechte

      Der Sparkasse wird das zeitlich uneingeschränkte Nutzungsrecht an eingereichten Bildern und Beschreibungen dahingehend eingeräumt, dass die Sparkasse berechtigt ist, diese auf der Plattform, bzw. auf ihrer Homepage ggf. auch unter Namensnennung des Antragstellers zu veröffentlichen.

      Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn alle Teilnahmebedingungen erfüllt sind. Die im Antrag gemachten Angaben werden geprüft und ggfs. auf der Spendenplattform freigeschaltet. Die Sparkasse behält sich vor, Texte bzw. Textstücke ggfs. zu überarbeiten bzw. zu entfernen, soweit es sich um unangemessene Passagen handelt.
  3. Haftungsbeschränkungen

    Jegliche Schadensersatzverpflichtung der Sparkasse und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.

    Mit der Teilnahme stellt jeder Antragsteller die Sparkasse von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus dem eingereichten Antrag herleiten.

    Die Sparkasse kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt auch keine Haftung für abgesandte, aber nichtzugegangenen Anträge.
  4. Datenschutz

    Die Sparkasse und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). In diesem Zusammenhang wird auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der Sparkasse verwiesen:

    Datenschutz - Ihre Angaben bleiben vertraulich - Stadtsparkasse Düsseldorf (sskduesseldorf.de)

    Durch die Antragstellung erklärt sich der Antragsteller ausdrücklich damit einverstanden, dass die Sparkasse die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Zuwendung speichert. Die Sparkasse behält sich vor, in den Medien über die Ausschüttung des PS-Zweckertrages, die Vergabe von Spenden und die Durchführung von Sponsoring zu berichten. Es steht dem Antragsteller jederzeit frei, schriftlich oder per E-Mail an service@sskduesseldorf.de gegenüber der Sparkasse per Widerruf die Einwilligung für die Zukunft aufzuheben.
  5. Nutzung von E-Mail

    Die Kommunikation im Zusammenhang mit der Spendenplattform erfolgt per unverschlüsselter E-Mail. Der Versand einer unverschlüsselten E-Mail im Internet birgt das Risiko, dass diese Nachricht von unberechtigten Dritten abgefangen und deren Inhalt zur Kenntnis genommen wird. Die Antragsteller sind in Kenntnis der damit einhergehenden Risiken und damit einverstanden, dass eine Kommunikation per unverschlüsselter E-Mail erfolgt.
  6. Sonstiges

    Die Spendenplattform unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsbedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.